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Stärkung der Rechte von Diabetikern im Schwerbehindertenrechtvon potsdamer-anwalt.de
Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg (Urteil vom 28.08.2009, Az: L 13 SB 294/07) hat jetzt im Falle einer Diabeteskranken entschieden, dass bei der Feststellung des GdB auch die für Sport aufgewendete Zeit Berücksichtigung finden muss.
In einem Verfahren auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) findet seit dem 01.01.2009 die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Anwendung. Danach wird eine mit Insulintherapie behandelte Diabetes-Erkankung ohne schwere Hypoglykämien (Unterzuckerung) regelmäßig mit einem Einzel-GdB von 30 bewertet.
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