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Neues zum Erbrecht - Avisierte Erbrechtsreformvon Rechtsanwältin Astried Klaus, PotsdamDas BMJ hat einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht, der das Pflichtteilsrecht modernisieren und Gestaltungsmöglichkeiten ausbauen soll. Im Einzelnen sieht dieser Entwurf folgende Eckpfeiler vor:
- Erweiterung des Selbstbestimmungsrechts und damit der
Testierfreiheit
- Stärkung der Rechte des Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten
- Honorierung und Ausgleich von Leistungen auf Grund von Familien-
solidarität
- Vereinfachungen und Modernisierungen
- Anpassung der familien- und erbrechtlichen Sonderverjährung an die
Regelverjährung.
Insbesondere zum Pflichtteilsrecht sind folgende Veränderungen vorgesehen.
- Die Pflichtteilsentziehungsgründe werden an die veränderten
Familienstrukturen angepasst.
- Die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil wird erweitert.
- Die starre Ausschlussfrist von 10 Jahren für Schenkungen beim
Pflichtteilsergänzungsanspruch wird in eine gleitende Frist
umgewandelt (Pro-Rata-Lösung).
- Die Rechte der Erben werden gestärkt, wenn Familieneigenheime
oder Unternehmen in den Nachlass fallen und deren Verkauf oder
Zerschlagung durch Pflichtteilsansprüche droht.
Ob und wann diese Vorschläge geltendes Recht werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sie werden rechtzeitig informiert werden.
05/2007 113 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
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