Neues zum Erbrecht - Avisierte Erbrechtsreform

von Rechtsanwältin Astried Klaus, Potsdam
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Das BMJ hat einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht, der das Pflichtteilsrecht modernisieren und Gestaltungsmöglichkeiten ausbauen soll. Im Einzelnen sieht dieser Entwurf folgende Eckpfeiler vor: - Erweiterung des Selbstbestimmungsrechts und damit der Testierfreiheit - Stärkung der Rechte des Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten - Honorierung und Ausgleich von Leistungen auf Grund von Familien- solidarität - Vereinfachungen und Modernisierungen - Anpassung der familien- und erbrechtlichen Sonderverjährung an die Regelverjährung. Insbesondere zum Pflichtteilsrecht sind folgende Veränderungen vorgesehen. - Die Pflichtteilsentziehungsgründe werden an die veränderten Familienstrukturen angepasst. - Die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil wird erweitert. - Die starre Ausschlussfrist von 10 Jahren für Schenkungen beim Pflichtteilsergänzungsanspruch wird in eine gleitende Frist umgewandelt (Pro-Rata-Lösung). - Die Rechte der Erben werden gestärkt, wenn Familieneigenheime oder Unternehmen in den Nachlass fallen und deren Verkauf oder Zerschlagung durch Pflichtteilsansprüche droht. Ob und wann diese Vorschläge geltendes Recht werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sie werden rechtzeitig informiert werden.
05/2007
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Die Autorin
Rechtsanwältin
Astried Klaus
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