Neues für den Vermieter: Endrenovierung – eine ganz neue Möglichkeit?

von potsdamer-anwalt.de
Hilfreicher Artikel?:   

Seit dem der Bundesgerichtshof eine Reihe von Entscheidungen zu Gunsten der Mieter zum Thema Schönheitsreparaturen und Endrenovierungsverpflichtung erlassen hat, kommt jetzt auch mal der Vermieter zu seinem „Recht“. In einer ganz aktuellen Entscheidung vom 14.01.2009 (VIII ZR 71/08) musste die Frage geklärt werden, ob eine im Übergabeprotokoll ausgehandelte Vereinbarung zur Endrenovierungsverpflichtung auch bei unwirksamer Schön-heitsreparaturklausel bestehen kann und dem Vermieter einen Anspruch bei Beendigung des Mietvertrages gibt.

Der BGH hat zu Gunsten des Vermieters entschieden. Die individuelle Endrenovierungsver-pflichtung wurde losgelöst von den Formularklauseln bewertet und für Wirksam befunden. Auch eine Unwirksamkeit über den so genannten Summierungseffekt wurde verneint, weil die Abrede im Übergabeprotokoll erst nachträglich, also nach Abschluss des Mietvertrages, getroffen wurde, ohne den sonstigen Bestand an Rechten und Pflichten zu verändern.

Tipp für die Vermieter: Es lohnt sich, auch bei unwirksamen Klauseln Abreden bei der Woh-nungsübergabe im Protokoll niederzuschreiben, und zwar rechtssicher!

03/2009
58 mal gelesen

Kommentare

Fügen Sie Ihren Kommentar hinzu:
 

 



 
Der Autor
Rechtsanwalt
Peter Hesse (Brennecke & Partner)
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Sportrecht
  • Zum Anwaltsprofil