Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten

von Rechtsanwältin Astried Klaus, Potsdam
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Der Arbeitgeber kann eine außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten bereits dann erklären, wenn die Zustimmungs- entscheidung vom Integrationsamt im Sinne des § 91 III SGB IX ?getroffen? ist und das Integrationsamt sie dem Arbeitgeber innerhalb der gesetzlichen 2-Wochen-Frist mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat (BAG, 19. Juni 2007-2 AZR 226/06). In derartigen Fällen ist jedoch erforderlich, dass das Integrationsamt die Zustimmung bereits mündlich auch erteilt hat. Wenn es keine zustimmende Entscheidung getroffen hat, sondern den Fristablauf nach § 91 III 2 SGB IX abwartet, stellt dieses nicht die nach § 91 SGB IX erforderlich Zustimmungsentscheidung dar.
06/2007
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Die Autorin
Rechtsanwältin
Astried Klaus
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